Lauinger Immobilienverwaltung
Frank Lauinger
Kfm.der Grundstücks- u. Wohnungswirtschaft
Johann-Sebastian-Bach-Str. 132
D - 72766 Reutlingen
Telefon: (07121) 4 86 99 96
Telefax: (07121) 4 86 99 97 info@immoverwaltung-lauinger.de
LEISTUNGEN
WEG – Verwaltung:
Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres Verwalters.
(Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.)
Das sieht der Eigentümer:
Wirtschaftsplan - Hausgeldabrechnung - Eigentümerversammlung - Rundschreiben - Aushänge - Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage - Individuelle Leistungen wie Beratung/Information - Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen.
Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten Verwalterbeiräte:
Veranlassen von Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen - Preisanfragen - Ausschreibungen - Erstellen von Preisspiegeln - Beratung - Auftragsvergabe - Rechnungskontrolle - Belegprüfung - Vorbereitung der Eigentümerversammlung - Ortstermine - Beiratsgespräche - Korrespondenz und Verträge - Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung - Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld.
Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:
Kaufmännische Leistungen:
Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge - Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen - Bearbeiten von Lastschriftbuchungen - Überwachen von Zahlungseingängen - Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand - Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten - Rechnungskontrolle - Anweisen und Veranlassen von Zahlungen - Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung - Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen - Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft - Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen - Erstellen von Wirtschaftsplan, Abrechnungen- Veranlassen von Heizungsabrechnungen - Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch -Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommensteuer/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.)
Technische Leistungen:
Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln - Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen) - Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister - Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne) - Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-Gewässerschutz-Glasbruch, Haftpflichtversicherung, Aufzug- Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung - Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.) - Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherungen - Vergeben/Überwachen von Instandsetzung- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen - Beauftragen von Sachverständigen - Kennen und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen.
Allgemeine Verwaltung:
Korrespondenz mit Eigentümern - Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten - Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung - Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft - Beraten von Eigentümern, Hausmeistern - Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungsdienstleistungen, Lieferverträgen etc.) - Terminabstimmung, Saalbestellung - Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung - Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. versenden an alle Eigentümer - Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtung, Hausgeldklagen - Erstellen von Genehmigungen (Telefon Veränderungen Vermietungen, gewerbl. Nutzung) - Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeistern) - kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht.